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Zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2011

die Wrenger & Partner GbR Studiengesellschaft, Nordkirchen, bietet die seit Jahren bekannten und bewährten Seminare zu den zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen zum Jahresende in Dortmund,
Herford und Münster an.

Schwerpunkte der zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen zum Jahresende 2011 sind neben den Änderungen der Steuergesetze durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das Steuervereinfachungsgesetz 2011, der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird über wesentlicheÄnderungen der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung informiert.

Die noch bis zum Jahresende 2011 erforderlichen Gestaltungsüberlegungen werden systematisch und praxisgerecht dargestellt.

Seminarthemen:
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten |<mehr>|

Referenten:

Dipl. Finw. Peter Niedenführ, Ltd. Regierungsdirektor
Dr. Jens Wrenger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht


Seminarorte / -termine:

Dortmund,
Hilton Hotel, An der Buschmühle 1, 44139 Dortmund
22. November 2011, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr

Münster,
TREFF Hotel, Stubengasse 33, 48143 Münster,
23. November 2011, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr

Herford,
Hotel Schützenhof, Stiftbergstraße 2, 32049 Herford
24. November 2011, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr


Seminargebühren:
Die Seminargebühren betragen € 180,-- zzgl. 19% USt. je Teilnehmer
Sie umfassen umfangreiche Arbeitsunterlagen sowie Mittagsessen und Pausengetränke.


Seminarthemen sind u. a.:

• Änderungen der Berücksichtigung von Aufwendungen für eine (erstmalige) Berufsausbildung bzw. für ein Erststudium

• Aktuelles zur Anwendung des Halb- bzw. Teilabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG im Verlustfall, bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen und bei lediglich symbolischen Kaufpreis

• Gestaltungsüberlegungen zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern gemäß
§ 6 Abs. 5 EStG unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs eines BMF-Schreibens vom 24.5.2011

• Probleme der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthands-vermögen einer Personengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 11.7.2011

• Aktuelles zur Mindestgewinnbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG (z.B. Vereinbarkeit mit Art. 3 GG) unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 19. 10. 2011

• Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG vom 7. 7. 2010 zur rückwirkenden Absenkung der Beteiligungs-grenze in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften unter besonderer Berücksichtung der BMF-Schreiben vom 20. 12. 2010
• Probleme der Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilseigner (z.B. Vereinbarkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften gemäß § 8c KStG mit Art. 3 GG bzw. der Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG mit EU-Beihilferecht)

• Zweifelsfragen der Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes i.d.F. SEStEG unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs eines BMF-Schreibens vom 9. 9. 2011

• Änderungen der Behandlung der gemischten Schenkungen sowie der Schenkungen unter Auflage unter besonderer Berücksichtigung der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.5.2011 bzw. vom 19.8.2011

• Aktuelles zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln

Seminaranmeldung:
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