die Wrenger & Partner GbR Studiengesellschaft,
Nordkirchen, bietet die seit Jahren bekannten und bewährten
Seminare zu den zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen
zum Jahresende in Dortmund,
Herford und Münster an.
Schwerpunkte der zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen
zum Jahresende 2011 sind neben den Änderungen der
Steuergesetze durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
und das Steuervereinfachungsgesetz 2011, der Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Darüber
hinaus wird über wesentlicheÄnderungen der
Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung informiert.
Die noch bis zum Jahresende 2011 erforderlichen Gestaltungsüberlegungen
werden systematisch und praxisgerecht dargestellt.
Seminarthemen:
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten
|<mehr>|
Referenten:
Dipl. Finw. Peter Niedenführ,
Ltd. Regierungsdirektor
Dr. Jens Wrenger,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Seminarorte / -termine:
Dortmund,
Hilton Hotel, An der Buschmühle 1, 44139 Dortmund
22. November 2011, 9.30 Uhr
– 16.30 Uhr
Münster,
TREFF Hotel, Stubengasse 33, 48143 Münster,
23. November 2011, 9.30 Uhr
– 16.30 Uhr
Herford,
Hotel Schützenhof, Stiftbergstraße 2, 32049
Herford
24. November 2011, 9.30 Uhr
– 16.30 Uhr
Seminargebühren:
Die Seminargebühren betragen € 180,-- zzgl.
19% USt. je Teilnehmer
Sie umfassen umfangreiche Arbeitsunterlagen sowie Mittagsessen
und Pausengetränke.
Seminarthemen
sind u. a.:
• Änderungen der Berücksichtigung von
Aufwendungen für eine (erstmalige) Berufsausbildung
bzw. für ein Erststudium
• Aktuelles zur Anwendung des Halb- bzw. Teilabzugsverbots
gemäß § 3c Abs. 2 EStG im Verlustfall,
bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen
und bei lediglich symbolischen Kaufpreis
• Gestaltungsüberlegungen zur Überführung
und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern
gemäß
§ 6 Abs. 5 EStG unter besonderer Berücksichtigung
des Entwurfs eines BMF-Schreibens vom 24.5.2011
• Probleme der Einbringung zum Privatvermögen
gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche
Gesamthands-vermögen einer Personengesellschaft
unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens
vom 11.7.2011
• Aktuelles zur Mindestgewinnbesteuerung gemäß
§ 10d Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG (z.B. Vereinbarkeit
mit Art. 3 GG) unter besonderer Berücksichtigung
des BMF-Schreibens vom 19. 10. 2011
• Konsequenzen der Beschlüsse des BVerfG
vom 7. 7. 2010 zur rückwirkenden Absenkung der
Beteiligungs-grenze in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
bzw. zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist
bei Spekulationsgeschäften unter besonderer Berücksichtung
der BMF-Schreiben vom 20. 12. 2010
• Probleme der Besteuerung von Körperschaften
und ihrer Anteilseigner (z.B. Vereinbarkeit der Verlustabzugsbeschränkung
bei Körperschaften gemäß § 8c KStG
mit Art. 3 GG bzw. der Sanierungsklausel gemäß
§ 8c Abs. 1a KStG mit EU-Beihilferecht)
• Zweifelsfragen der Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes
i.d.F. SEStEG unter besonderer Berücksichtigung
des Entwurfs eines BMF-Schreibens vom 9. 9. 2011
• Änderungen der Behandlung der gemischten
Schenkungen sowie der Schenkungen unter Auflage unter
besonderer Berücksichtigung der gleichlautenden
Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
vom 20.5.2011 bzw. vom 19.8.2011
• Aktuelles zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen
(Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln
Seminaranmeldung:
Bitte
benutzen Sie dasAnmeldeformular und schicken Sie es ausgefüllt
per Post oder per Telefax. >>download>> |